Neue Richtlinien für Sportpauschale

Für die Vergabe der vom Land gewährten Sportpauschale an Vereine gelten neue Richtlinien. Der Rat hat mit den Stimmen aller Fraktionen außer der FDP u.a. eine Zweckbindung der Mittel für 20 Jahre beschlossen, so dass ein Verein die Förderung für eine neue Sportanlage anteilig zurückzahlen muss, wenn diese innerhalb der zwanzig Jahre nicht mehr wie geplant genutzt wird.

Die FDP hatte beantragt, die Bindungsfrist zu verkürzen und ein Ermessen zu ermöglichen. „Gerade für kleinere Vereine ist solch eine Rückzahlungsdrohung ein großes Risiko. Wer kann und will schon garantieren, dass eine Sportanlage 20 Jahre genau für diesen Zweck genutzt wird?“, so FDP-Fraktionsvorsitzende Jasmin Wahl-Schwentker.

In Bonn, Münster, Gütersloh, Köln oder Dortmund seien die Regelungen wesentlich vereinsfreundlicher als nun in Bielefeld. Wahl-Schwentker: „Immer ist von Stärkung des Ehrenamtes die Rede. Aber wenn es konkret wird, machen wir ohne Not Sportvereinen durch solche Rückzahlungsrisiken das Leben schwer.

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