Die Entscheidung des Jugendamtes, in Betreuungsverträgen zwischen Eltern und Tagesmüttern ab 1. August die Zahlung eines Essensgeldes zu verbieten, wird von der Bielefelder FDP stark kritisiert. Die Liberalen sehen hierdurch den Grundsatz verletzt, dass die Betreuung von Kindern durch Tagesmütter bzw. –väter der Betreuung in Kitas gleichgestellt sein soll. „Kitas erheben auch Zuzahlungen für die Mittagsverpflegung, um eine gute Qualität beim Essen bieten zu können. Das muss auch für Tagesmütter und –väter möglich bleiben.“, so der FDP Vorsitzende Jan Maik Schlifter. Ein Verbot für ein Essensgeld sei zwar durch die neue Landesgesetzgebung möglich, jedoch für die Stadt nicht zwingend, wie das Beispiel Gütersloh zeige. „Es ist mir unverständlich, warum das Bielefelder Jugendamt unbedingt etwas verbieten will, was Eltern mit Tagesmüttern frei vereinbaren. Wenn Eltern z.B. Wert auf Bio-Essen legen und dafür etwas mehr bezahlen wollen, sehe ich keinen Regelungsbedarf durch städtische Ämter.“ Im Übrigen zeigen sich an diesem Beispiel die negativen…