Regenrückhaltebecken

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FDP: Gutachterpraxis der Stadt muss sich ändern

Die FDP sieht sich durch die Fehlkalkulation beim Regenrückhaltebecken in ihrer Kritik an der Vergabe von Planungsleistungen durch die Stadt bestätigt. „Wir haben die Vergabe von Ingenieursleistungen an das Büro, das vorher begutachtet hat, welche Arbeiten notwendig seien, von Anfang an kritisiert, auch weil keine Wettbewerbsangebote eingeholt wurden. Schon bei der Auswahl des Büros hat so die Glaubwürdigkeit des ganzen Prozesses gelitten.“, so FDP-Fraktionsvorsitzende Jasmin Wahl-Schwentker. Die Freien Demokraten hatten wegen dieser Erfahrung im letzten Oktober beantragt, Begutachtungen und anschließende Bauplanungen grundsätzlich an verschiedene Büros zu vergeben. Auf Diskussionsveranstaltungen vor der Variantenentscheidung zur Luttersanierung hatten Bürger den Verdacht geäußert, dass der Gutachter unter Umständen durch Anschlussaufträge Interessenskonflikte habe. Bei so einem sensiblen Thema, dass dennoch genauso zu vergeben, zeige zumindest die geringe Sensibilität der Verwaltung bei diesem Vorgang. FDP-Ratsmitglied Dr. Gudrun Langenberg: „Auf Anfrage der FDP hat die Verwaltung die in den Jahren 2012 bis 2014 vergebenen 270 Gutachten aufgelistet,…

Regenrückhaltebecken: Ritschel Aussagen enttäuschend

Die Bielefelder FDP zeigt sich unzufrieden mit den Äußerungen von Umweltdezernentin Ritschel im gestrigen Interview mit der Neuen Westfälischen. So habe Ritschel immer noch nicht klar gestellt, dass die bedeutend höheren Kosten für das von ihr offensichtlich nach wie vor favorisierte Inliner-Verfahren vom Gebührenzahler zu tragen sind. „Ihre Erklärung, der Mehraufwand würde mittels Verschieben anderer Investitionen finanziert, suggeriert, dass das alles den Bürger nichts koste. Das ist aber Augenwischerei.“, so FDP Ratsmitglied Dr. Gudrun Langenberg. Die FDP fordert nun, dass der Kostenvergleich zwischen offener Bauweise und dem Inliner-Verfahren dieses Mal auf Basis vergleichbarer Nutzungszeiträume erfolgt. Bei der Entscheidung in 2014 wurde beim Inliner-Verfahren die maximale, bei der offenen Bauweise aber die minimale Nutzungsdauer angenommen, was einen realistischen Kostenvergleich verhinderte. Frau Ritschel müsse sich also nicht wundern, wenn ihre Objektivität angezweifelt werde. Dass ein in offener Bauweise errichteter Kanal an die hundert Jahre halte und damit künftig weitere Nachinvestitionen überflüssig mache,…

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