Strafzahlungen

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Schulticket: Keine Strafzahlungen bei Kündigung

Das auf unsere Initiative im letzten Jahr eingeführte Schulticket ist nach unserer Auffassung zu unflexibel ausgestaltet. Im Schulausschuss hatte auf unseren Wunsch ein Vertreter von moBiel die derzeitigen Kündigungsmöglichkeiten erläutert. Demnach verlangen die Verkehrsbetriebe bei einer unterjährigen Kündigung des 29 Euro teuren Tickets für alle in Anspruch genommenen Monate die Differenz zur normalen Monatskarte als „Strafzahlung“. „Über 20 Euro pro Monat Strafe – es ist mir völlig unverständlich, für welche Leistungen moBiel dieses Geld verlangt. Das Schulticket wie eine Art Knebelvertrag zu vermarkten, ist auch nicht dass, was wir uns bei Einführung vorgestellt haben. Zumindest eine quartalsweise Kündigung ohne Nachzahlung müsste angeboten werden. Das würde durch höheren Absatz sogar mehr Einnahmen bringen.“, so FDP-Vorsitzender Jan Maik Schlifter, der daran erinnert, dass alle Parteien eine stärkere ÖPNV-Nutzung durch Kinder und Jugendliche befürworten. Das Schulticket muss anpassungsfähig sein, um für möglichst viele Familien mit ihren vielfältigen Abläufen attraktiv zu sein. jan maik…

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