FDP gegen Extra-Geld für Ausschussvorsitzende

Die Bielefelder FDP setzt sich dafür ein, dass die Stadt auf eine gesonderte Aufwandsentschädigung für die Vorsitzenden der Ratsausschüsse verzichtet. Das Land hat bei der Neuregelung der Bezüge der ehrenamtlichen Kommunalpolitiker erstmals vorgesehen, dass die Vorsitzenden der Ausschüsse eine zusätzliche Zahlung in Höhe der Entschädigung für Ratsmitglieder erhalten, in Bielefeld derzeit ca. 480 Euro pro Monat. Die Kommunen können aber einzelne oder alle Ausschüsse von dieser Regelung ausnehmen. Für den Hauptausschuss an diesem Donnerstag soll im Rahmen von Änderungen der Hauptsatzung die Landesregelung für alle Ausschüsse übernommen werden. Die FDP will in einem Änderungsantrag hingegen alle Ausschüsse ausschließen. „Für zwölf Ausschüsse würden 69.000 Euro zusätzlichen Kosten jedes Jahr. Das sollten wir angesichts der Haushaltslage vermeiden.“, so FDP-Vorsitzender Jan Maik Schlifter. Ein Ausschussvorsitz bedeute zwar erhebliche Mehrarbeit, aber es habe bislang keine Probleme gegeben, die Posten zu besetzen. Schlifter: „Eine Stärkung des ehrenamtlichen Engagements wird mit diesen Zusatzkosten nicht erzielt, daher sollte die Politik darauf verzichten.

Andere Parteien in anderen Städten wollen das auch. Ein Beispiel: SPD in Unna

Der Paragraph der Gemeindeordnung lautet in der neuen Fassung:

§ 46 (Fn 31)
Aufwandsentschädigung

Neben den Entschädigungen, die den Ratsmitgliedern nach § 45 zustehen, erhalten

1. Stellvertreter des Bürgermeisters nach § 67 Absatz 1,

2. Vorsitzende von Ausschüssen des Rates mit Ausnahme des Wahlprüfungsausschusses,

3. Fraktionsvorsitzende – bei Fraktionen mit mindestens acht Mitgliedern auch ein stellvertretender Vorsitzender, mit mindestens 16 Mitgliedern auch zwei und mit mindestens 24 Mitgliedern auch drei stellvertretende Vorsitzende – eine vom für Inneres zuständigen Ministerium durch Rechtsverordnung festzusetzende angemessene Aufwandsentschädigung. In der Hauptsatzung können weitere Ausschüsse von der Regelung in Satz 1 Nummer 2 ausgenommen werden. Eine Aufwandsentschädigung ist nicht zu gewähren, wenn das Ratsmitglied hauptberuflich tätiger Mitarbeiter einer Fraktion ist.

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