Taser: Landesregierung lässt Bielefelder Polizei im Stich

Trotz positiver Gutachten und guten Erfahrungen in anderen Polizeibehörden kann die schwarz-grüne Landesregierung kein Datum für die Ausstattung der Bielefelder Polizei mit Elektroimpulswaffen, den sog. Tasern, nennen. Das räumte Innenminister Reul im Innenausschuss des Landtags auf Nachfrage der NRW-FDP ein. „Während etwa die Paderborner Polizei längst über dieses moderne Einsatzmittel verfügt, lässt Schwarz-Grün die Bielefelder Beamten im Regen stehen“, findet unser Kreisvorsitzender Jan Maik Schlifter.

Es spricht nichts gegen die Einführung, außer die Grünen, von denen sich die CDU vorführen lässt. Erst in 18 von 47 Polizeibehörden sind die Geräte im Einsatz. Im Haushalt für 2026 sind laut eigener Aussage der Landesregierung keinerlei Mittel für die landesweite Einführung vorgesehen. Schlifter: „In die Länge gezogene Prüfungen und Analysen ergeben immer wieder dasselbe: Taser können den Einsatz von Schusswaffen verhindern und machen Einsätze sicherer – das muss auch Bielefelder Polizistinnen und Polizisten ermöglicht werden. Wer den Kopf für unsere Sicherheit hinhält, muss optimal ausgestattet werden.“

Generalverdacht statt vernünftiger Ausstattung

Dass gleichzeitig die Rechtsposition von Beamten im Einsatz durch das sogenannte Landesantidiskriminierungsgesetz massiv verschlechtert wird, ist für uns vollkommen unverständlich. Das Gesetz sieht eine weitreichende Beweislastumkehr vor. „Statt unsere Polizei vernünftig auszustatten, stellt die Wüst-Regierung Beamtinnen und Beamte unter Generalverdacht und halst ihnen im Nachgang zu gefährlichen Einsätzen das Risiko von Aktivistenklagen auf“, sagt Schlifter. Zurecht liefen die Gewerkschaften gegen dieses Gesetz Sturm. Auch die Bielefelder Landtagsabgeordneten von CDU und Grünen sind gefragt, mehr für die örtliche Polizei zu tun.

Hier der Link zu den Antworten der Landesregierung, die diese auf Nachfrage in der Sitzung des Innenausschusses am 30.4. gegeben hat:

https://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMV18-4898.pdf

https://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMV18-4898.pdf

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