Vorbild Berlin: Schwarz-Grün verunsichert Bielefelder Beamte

Das von der schwarz-grünen Koalition in Düsseldorf verabschiedete Landes-Antidiskriminierungsgesetz (LADG) schafft unserer Auffassung nach rechtliche Unsicherheiten für Polizisten, Lehrkräfte und andere Landesbedienstete. Vor allem die beschlossene Beweislastumkehr sendet ein falsches Signal an diejenigen, die jeden Tag Verantwortung für Sicherheit, Bildung und einen funktionierenden Staat übernähmen. 

Mit der Beweislastumkehr genügt es künftig, Tatsachen vorzutragen, die eine Diskriminierung wahrscheinlich erscheinen lassen. Anschließend müssen die betroffenen Landesbediensteten beweisen, dass ihr Handeln nicht diskriminierend gewesen ist. Gerade dieser Nachweis ist in vielen Fällen kaum zu führen. „Wer täglich schwierige Entscheidungen treffen muss, braucht aber Rückhalt statt Generalverdacht. Die Beweislastumkehr erschwert die Arbeit von Polizei aber auch von Lehrkräften“, erklärt Kai Detlefsen, Polizist und uner sicherheitspolitischer Sprecher.

Es ist völlig unverständlich, dass auch die Bielefelder Landtagsabgeordneten dem schwarz-grünen Gesetz zugestimmt haben. „Vorbild der Regelung ist Berlin. Wer bei der inneren Sicherheit solchen Vorbildern nacheifert, leistet der Polizei bei uns keinen guten Dienst. Zumal die Erfahrungen in Berlin zeigen, dass mit dem Gesetz vor allem mehr Bürokratie bearbeitet werden muss“, so Detlefsen. Eine solche Beweislastumkehr wäre vielmehr bei der Prüfung von Vermögenswerten krimineller Clans geboten, nicht aber bei Beamten, die einen Eid auf der Verfassung geschworen haben.

Wie bei der dringend erforderlichen, aber weiter ausbleibenden Ausstattung mit Tasern, zeigt sich bei diesem Gesetz, dass in Düsseldorf der „Schwanz mit dem Hund wedele“ und die Grünen die CDU bei der inneren Sicherheit am Nasenring durch die Manage führten. Zum Nachteil der Sicherheit in Bielefeld. 

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