FDP: OB soll Jugendamt korrigieren

Die Entscheidung des Jugendamtes, in Betreuungsverträgen zwischen Eltern und Tagesmüttern ab 1. August die Zahlung eines Essensgeldes zu verbieten, wird von der Bielefelder FDP stark kritisiert. Die Liberalen sehen hierdurch den Grundsatz verletzt, dass die Betreuung von Kindern durch Tagesmütter bzw. –väter der Betreuung in Kitas gleichgestellt sein soll. „Kitas erheben auch Zuzahlungen für die Mittagsverpflegung, um eine gute Qualität beim Essen bieten zu können. Das muss auch für Tagesmütter und –väter möglich bleiben.“, so der FDP Vorsitzende Jan Maik Schlifter. Ein Verbot für ein Essensgeld sei zwar durch die neue Landesgesetzgebung möglich, jedoch für die Stadt nicht zwingend, wie das Beispiel Gütersloh zeige. „Es ist mir unverständlich, warum das Bielefelder Jugendamt unbedingt etwas verbieten will, was Eltern mit Tagesmüttern frei vereinbaren. Wenn Eltern z.B. Wert auf Bio-Essen legen und dafür etwas mehr bezahlen wollen, sehe ich keinen Regelungsbedarf durch städtische Ämter.

Im Übrigen zeigen sich an diesem Beispiel die negativen Folgen der überlangen politischen Sommerpause. Das Jugendamt hat im Vorgriff auf die nächste Sitzung des zuständigen Jugendhilfeausschusses entschieden. Erst am 18. September, also deutlich nach Beginn des Kindergartenjahres, wird über Anzahl und Besetzung der Ausschüsse entschieden werden, erst dann könnte das Verbot zurückgenommen werden. Schlifter: „Während die meisten Städte in NRW längst politisch handlungsfähig sind, werden in Bielefeld ohne Einschaltung demokratischer Gremien Fakten geschaffen und die Politik ist mitten im Sommer im Winterschlaf.

Nach Ansicht der Liberalen sollte der Oberbürgermeister die Entscheidung des Jugendamtes widerrufen. Bis zu einer Entscheidung durch den Ausschuss sollte eine Vereinbarung von Essensgeld weiter zulässig sein.

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