Jede Stimme zählt: FDP siegt vor Landesverfassungsgericht

Bei der Kommunalwahl im September bleibt in NRW und damit auch in Bielefeld das Wahlrecht unverändert. Das unter anderem von der FDP angerufene Landesverfassungsgericht hat ein von CDU, SPD und Grünen gemeinsam beschlossenes neues Wahlrecht für verfassungswidrig erklärt.

Durch eine geänderte Zuteilung von Sitzen sollten größere Parteien zulasten kleinerer mehr Mandate zugesprochen bekommen. „Gestern war ein guter Tag für die Demokratie. Es gibt bei den Kommunalwahlen nach wie vor weder eine 5-Prozent-Hürde noch andere versteckte Barrieren, jede Stimme zählt“, sagt unser Kreisvorsitzender Jan Maik Schlifter.

Rock-Verfahren von grünem Abgeordneten entwickelt

Die drei Parteien hatten für die Zuweisung von Mandaten ein von dem grünen Landtagsabgeordneten Rock entwickeltes Verfahren anwenden wollen, das etwa für das letzte Wahlergebnis in Bielefeld je ein Mandat mehr für die CDU und die Grünen bedeutet hätte. Ein Gutachten im Auftrag der regierungstragenden Landtagsfraktionen wurde zunächst unter Verschluss gehalten, weil selbst dieses zu der Erkenntnis kam, dass das neue Verfahren gegenüber dem gegenwärtigen Zustand undemokratisch war. Erst auf öffentlichen Druck wurde dieses Gutachten publik gemacht.

„Dass sich Abgeordnete ihr Wahlrecht selbst entwickeln, statt auf Verfahren etablierter Mathematiker zurückzugreifen, ist ein klares Zeichen, was Absicht dieser Änderung war: Die Wähler kleinerer Parteien für den eigenen Vorteil zu benachteiligen. Gut, dass diese unfaire und verfassungswidrige Änderung zum eigenen Vorteil nun gestoppt werden konnte und im September keine Stimme unter den Tisch fällt.“  Bei der Wahl im September gelte nun weiter das sog. Sainte-Laguë-Verfahren ohne 5-Prozent-Hürde, ein Verfahren, das in Wissenschaft und Praxis als das gerechteste und unverzerrteste gilt, um den Wählerwillen abzubilden.  

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