Mit zwei Anfragen und zwei Anträgen waren wir mal wieder sehr fleißig und haben uns vehement für Transparenz, die wirtschaftliche Entwicklung in unserer Stadt und für die Eigentumsrechte der Bürgerinnen und Bürger eingesetzt. Im Einzelnen waren dies unsere Inititativen:
Anfrage Ruhenlassen der Ämter von Wolfgang Brinkmann
Die Staatsanwaltschaft will gegen den Schatzmeister der Bielefelder SPD und ehemaligen Geschäftsführer der Stadtwerke Wolfgang Brinkmann nach zweijährigen Ermittlungen Anklage wegen Untreue und Betrug zu Lasten der Stadtwerke und damit der Stadt Bielefeld erheben. Herr Brinkmann übt für die Stadt das Amt des Aufsichtsratsvorsitzenden der Kunsthallenbetriebs GmbH wahr. Auf unsere Nachfrage räumte der Oberbürgermeister ein, dass er Herrn Brinkmann nicht zum Ruhenlassen dieses Amtes während der weiteren juristischen Prüfung aufgefordert habe und auch nicht vorhat, das zu tun, wenn ein Prozess eröffnet werden sollte. Wir halten dies für inakzeptabel. Wenn solche Vorwürfe im Raum stehen, kann eine Funktion als Aufsichtsratsvorsitzender nicht ausgefüllt werden. Die Unschuldsvermutung gilt weiterhin, daher fordern wir auch ein Ruhenlassen und keinen Rücktritt. Leider schloss sich dieser Forderung keine andere Partei an, SPD, CDU und Piraten meldeten sich zu diesem Vorgang noch nicht einmal zu Wort.
Anfrage medizinische Fakultät
Wir wollten vom Oberbürgermeister wissen, ob er nach dem Wechsel der Landesregierung seine Einschätzung revidiert, dass eine medizinische Fakultät nicht komme. Leider war seine Antwort eher abwartend und verhalten. Für die FDP ist klar: Der Oberbürgermeister muss den Willen haben und ausstrahlen, dass so eine Millioneninvestition in die Wissenschaftsstadt in unsere Stadt kommt. Mit einer Mischung aus Phlegma und Flapsigkeit, mit dem er derzeit dieses Thema angeht, wird das nichts. Die SPD, die lange vorgab, sich auch für eine Ansiedlung einzusetzen, darf nun nicht den Fehler machen, diese Chance nicht zu ergreifen, nur weil es in der rot-grüne Landesregierung nicht durchsetzbar war. Für den Oberbürgermeister ist diese Frage der Lackmustest: Steht für ihn die Stadt oder die Partei vorne? Wir werden diese Frage in den nächsten Monaten noch öfters stellen.
Antrag Neuausrichtung der BGW
Wir haben beantragt, dass sich die städtische Wohnungsbaugesellschaft BGW auf ihre Kernaufgabe konzentriert und z.B. ihre Gewerbesparte veräußert. In vielen Fällen macht die BGW privaten Anbietern, z.B. Immobilienverwaltern Konkurrenz, auch das ist nicht Zweck einer städtischen Wohnungsbaugesellschaft. Zudem schlugen wir vor, dass die BGW einige ihrer Wohnungen ihren Mietern zum Kauf anbietet, so dass diese die derzeit günstigen Zinsen nutzen können, um Eigentum zu erwerben. Das so mobilisierte Kapital sollte zur Verstärkung des sozialen Wohnungsneubaus eingesetzt werden. Hauptproblem bleibt die vor allem von den Grünen verschleppte Ausweisung von Bauland. Alle anderen Parteien sind mit der BGW und ihren Projekten außerhalb ihrer Kernaufgabe, wie z.B. dem missratenen Grünen Würfel, wohl zufrieden und lehnten den Antrag ab. Bemerkenswert war das im Stile eines Pressesprechers der BGW vorgetragene Statement vom CDU-Kreisvorsitzenden Andreas Rüther, der jede Kritik und jede Veränderung an den Aktivitäten der BGW als „Privatisierungswahn der FDP“ brandmarkte und dafür großen Applaus bei SPD und Grünen erhielt. Die FDP bleibt aber dabei: Ordnungspolitik fängt in der Kommune an. Wenn die CDU meint, dass die Stadt der bessere Unternehmer, z.B. bei der Entwicklung von Gastronomiekonzepten sei, dann sagt das viel über die Bielefelder CDU aus, ist für uns aber kein Anlass, von unseren berechtigten Forderungen nach einer Neuausrichtung der BGW und unserem Eintreten für die Prinzipien der sozialen Marktwirtschaft abzulassen.
Änderungsantrag Naturdenkmäler nur im Konsens
Zur Liste von gut 100 Bielefelder Naturdenkmälern haben wir einen Änderungsantrag eingebracht. In vier Fällen wurden Bäume gegen ihre Besitzer als Naturdenkmäler festgelegt. Wir möchten dass dies nur im Einvernehmen mit den Betroffenen vorgenommen werden kann. Bei Bußgeldandrohung von bis zu 50.000 Euro dürfen um ein Naturdenkmal z.B. keine Wege angelegt oder geändert werden, keine Sport- oder Freizeitveranstaltungen stattfinden und es kann natürlich auch zu Konflikten mit einem bestehenden Gebäude kommen. Wir wollen vor allem nicht das Signal an alle Besitzer großer und eigentlich schützenswerter Bäume aussenden, dass ihnen dadurch auch gegen ihren Willen eventuell Einschränkungen ihres Eigentums drohen. Da das der Verwaltung zur Verfügung stehende Budget nicht zur Ausweisung aller dafür in Frage kommenden Naturdenkmäler ausreicht, könnte auch ein Baum ausgewiesen werden, der im öffentlichen Raum steht oder dessen Eigner damit einverstanden ist. Rot-grün, Linkspartei und CDU waren sich aber mit der vereinfacht pauschalierten Begründung „Eigentum verpflichtet“ einig, unseren Antrag abzulehnen.