Zweitwohnungssteuer abschaffen

Für die Sitzung des Finanzausschusses am kommenden Dienstag beantragen wie die Abschaffung der Zweitwohnungssteuer. Da viele Zuweisungen von Land und Bund abhängig von der offiziellen Einwohnerzahl gezahlt werden, ist es für Bielefeld vorteilhaft, vor allem Studierende zur Anmeldung ihres Hauptwohnsitzes in der Stadt zu animieren. Diesem Ziel soll die Zweitwohnungssteuer dienen, die in Bielefeld mit 11% der monatlichen Nettokaltmiete fällig wird. Die Stadt nahm damit in 2020 0,3 Mio. € ein. Verglichen mit anderen Steuern ist sie damit eine Bagatellsteuer, die zudem aus unserer Sicht ihren Lenkungszweck nicht erfüllt. 

Die Zweitwohnungssteuer dreht sich um die sehr private Frage des Lebensmittelpunktes. Wo man wie lange und wofür wohnt, sollte die Behörden aber so wenig wie möglich angehen.

gregor Vom Braucke

Sie erfüllt zudem ihre Lenkungswirkung nicht, die Zahl der Zweitwohnsitze steige seit Jahren an. So sind die Steuereinnahme in den letzten fünf Jahren auf niedrigem Niveau um fast 30 % gestiegen. Für uns sind bereits in den letzten Jahren beschlossene aber noch unvollständig umgesetzte Willkommenspakete bei der Anmeldung von Erstwohnsitzen der bessere Weg. Wenn die Stadt dann mit einfach zugänglichen Onlineangeboten der Bürgerberatung überzeugt, ist der Anreiz groß, den Erstwohnsitz auch in Bielefeld anzunehmen. Vom Braucke: „Diese Strafsteuer für private Lebensentscheidungen wollen wir abschaffen und uns auf Anreize konzentrieren. Viele haben ja auch gute Gründe für einen Zweitwohnsitz, da muss sich die Stadt nicht mit Steuern hineinmengen.“

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