Wir wollen die 42 Mio. € aus dem Landesprogramm „Gute Schule“ für alle Schulen in Bielefeld einsetzen. Die Koalition hatte im September beschlossen, das Geld ausschließlich für die Martin-Niemöller-Gesamtschule zu verwenden. Aufgrund von Planungsverzögerungen muss die Verwaltung nun den Rat um teilweise Aufhebung des Ratsbeschlusses bitten, damit Fördermittel nicht verloren gehen. „Das ganze Geld nur für eine Schule zu reservieren, war von Anfang an nicht sachgerecht und zudem voreilig. Der Beschluss sollte ganz aufgehoben werden, damit wir zum Wohl aller Schulen in den Feldern Inklusion und Digitalisierung vorankommen.“, so FDP-Vorsitzender Jan Maik Schlifter.
Wir möchten mit der ersten Tranche in Höhe von 10,4 Mio. €, die bis Anfang 2021 verausgabt sein muss, Defizite bei den räumlichen Voraussetzungen der Inklusion beheben. Eine Anfrage der FDP hatte ergeben, dass in zahlreichen Schulen des gemeinsamen Lernens ganze Gebäudeteile nicht barrierefrei zugänglich sind. Viele Schulen hatten zudem angegeben, dringend mehr Differenzierungsräume zu benötigen. „Jahrelang ist in Sonntagsreden von den Herausforderungen der schulischen Inklusion gesprochen worden, aber bei den Schulgebäuden, wurde zu wenig investiert. Daher sollten wir dort beginnen, denn es kommt den Schwächsten im System zu Gute.“, so Schlifter.
Die restlichen 31 Mio. € wollen wir in die Digitalisierung der Schulen investieren. Der noch aus dem Jahr 2004 stammende Medienentwicklungsplan solle dafür umgehend neu erstellt werden. Schlifter: „Die Stadt lässt die Schulen mit einem völlig veralteten Plan und zu geringen Investitionen alleine. Unsere Schulen könnten durch das Programm technisch aber endlich im 21. Jahrhundert ankommen. Davon würde die ganze Stadt profitieren, eine echte Zukunftsinvestition.“
Wir sehen zudem die Möglichkeiten einer Sanierung der Martin-Niemöller-Schule nach wie vor nicht ausreichend ermittelt. Zum letzen Haushalt hatten wir einen externen Gutachter beantragt, was leider von allen anderen Fraktionen abgelehnt wurde. Kosten für das Gebäude oder einen Neubau müssen aus dem laufenden Investitionshaushalt beglichen werden. Das Geld aus dem Programm „Gute Schule“ muss nun aber endlich ins Schulsystem.